Sozialversicherungspflicht für Lehrbeauftragte: VPH erreicht wichtigen Meilenstein

Das Thema der Sozialversicherungspflicht für Lehrbeauftragte beschäftigt Hochschulen in Deutschland seit Jahren – und auch der VPH setzt sich intensiv für eine sachgerechte Lösung ein.

Auf der gestrigen Mitgliederversammlung in Berlin informierte der Verband über den aktuellen Stand der politischen und rechtlichen Entwicklungen. Dabei konnte eine erfreuliche Zwischenbilanz gezogen werden:

Der VPH war maßgeblich an der Erweiterung der Gesprächskreise im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beteiligt, die nun die spezifischen Belange der Hochschulen berücksichtigen. Darüber hinaus hat sich der Verband aktiv in die Formulierung des neuen § 127 SGB IV eingebracht, durch den ein Moratorium bis Ende 2026 erreicht wurde.

Damit besteht nun ein Zeitfenster, um gemeinsam mit politischen Akteuren tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die unnötige Belastungen für Lehrbeauftragte und Hochschulen vermeiden.

Das nun veröffentlichte Positionspapier des VPH (Stand: Mai 2025) fasst die aktuelle Lage zusammen. Es dient einerseits der Information der Mitgliedshochschulen und wird andererseits die Grundlage für die weitere politische Arbeit in Berlin bilden – insbesondere nach der Konstitution der neuen Bundesregierung und der benannten Fachausschüsse.

Ziel bleibt es, bis spätestens Mitte 2026 praxisnahe und faire Regelungen für Lehrbeauftragte zu etablieren, die dem besonderen Status dieser Tätigkeiten im Hochschulbereich gerecht werden.

Das Positionspapier wird ergänzt durch einen umfangreichen Anhang mit den juristischen Gutachten und Stellungnahmen, die die Argumentationslinie des VPH fundieren.