Mitgliedschaft im Verband der Privaten Hochschulen e.V.
Der Verband freut sich auf weitere Mitglieder.
Private Hochschulen, die sich für eine ordentliche Mitgliedschaft interessieren,
müssen gemäß § 4 Abs. (1) unserer Satzung die folgenden Kriterien erfüllen:
- Staatliche Anerkennung
- überwiegende private Finanzierung
- unternehmerische Führung der Hochschule
- Sitz in Deutschland oder dem deutschsprachigen Ausland
- Bekenntnis zur Selbstbestimmtheit in Forschung und Lehre
- Anerkennung der vom Verband formulierten Qualitätsstandards
- Graduierung von mindestens zwei Studienjahrgängen
Daneben ist jedoch auch eine außerordentliche Mitgliedschaft möglich; vgl. § 4 Abs. 2 der Satzung.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von den Studierendenzahlen der Hochschule:
unter 250 Studierende 2.000,00 € p.a.
250 – 999 Studierende 3.500,00 € p.a.
1.000 – 7.499 Studierende 5.000,00 € p.a.
ab 7.500 Studierende 7.500,00 € p.a.
Interessierte Hochschulen können die Verbandssatzung sowie den Aufnahmeantrag hier downloaden: